Was ist bei einem Sturmschaden versichert?

Was ist bei einem Sturmschaden versichert?

Artikel vom 28.06.2018, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Die Zahl heftiger Stürme steigt seit Jahren stetig an. Immer wieder kommt es zu Stürmen mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 150 km/h und darüber. Stürme wie Kyrill und Emma haben Schäden in Millionenhöhe verursacht. Wie kann man sich finanziell absichern? Was zahlt die Versicherung? Worauf sollte man achten? Mit der Häufigkeit schwerer Stürme werden auch Fragen wie diese immer häufiger.

Ab wann spricht man lt. Versicherungsbedingungen von einem Sturmschaden?

Die Versicherungen definieren einen Sturm als wetterbedingte Luftbewegung mit einer Windgeschwindigkeit von mehr als 60km/h. Ausschlaggebend für die Beurteilung dafür ist die Einschätzung der ZAMG, der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik – eine Forschungseinrichtung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Was beinhaltet der Versicherungsbereich bzw. die Sparte „Sturm“?

Die detaillierten Versicherungsumfänge hängen vom Anbieter bzw. vom jeweiligen Vertrag ab. In der Grunddeckung beinhaltet der Bereich „Sturm“ Schäden und Folgeschäden, die durch einen Sturm über 60 km/h verursacht werden, aber auch durch

  • Hagel
  • Schneedruck
  • Felssturz oder Steinschlag
  • Erdrutsch

Katastrophenschäden wie beispielsweise durch Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung, Sturmflut oder Vermurung sind nicht automatisch in der Sturmversicherung inkludiert. Diese Schäden sind meistens über eigene „Katastrophenbausteine“ bis zu einer genau definierten Summe abgesichert. In der Grunddeckung sind dies meist ca. 4.000 bis 8.000 Euro. Diese Summen können je nach Gesellschaft unter gewissen Voraussetzungen bis max. 50% der Versicherungssumme erhöht werden.

In welchen Versicherungsverträgen (für Privatpersonen) gibt es eine Sparte „Sturm“?

Eine Versicherung gegen Sturmschäden ist möglich in

  • Haushaltsversicherung
    Versichert ist das gesamte Inventar, welches sich in den versicherten Räumlichkeiten befindet.
  • Eigenheimversicherung
    Versichert ist das Gebäude. Abgedeckt sind auch Schäden an Objekten, die im Freien stehen, wie Gartenmöbel, Sonnenschirme, Spielplatzeinrichtungen oder Einfriedungen. Schwimmbäder müssen immer extra versichert werden. Eine Besonderheit gibt es bei den Fenstern – diese sind in der Haushaltsversicherung versichert.
  • Teil- oder Vollkaskoversicherung
    Für Auto, Motorrad, Sportgeräte usw.

Wer zahlt den Schaden?

Häufig kommt es vor, dass sich zum Beispiel durch einen Sturm eine Dachschindel vom Nachbarhaus löst und einen Schaden am eigenen Auto verursacht. Oder am Nachbargrundstück fällt ein Baum um und verursacht einen Schaden. Wer zahlt in solchen Fällen den Schaden?

Grundsätzlich zahlt einen Schaden immer die eigene Sturmversicherung. Beim Auto also die Teil- oder Vollkaskoversicherung, beim Gebäude die Eigenheimversicherung. Hat man also z.B. keine Kaskoversicherung für das Auto, dann muss man selbst für den Schaden aufkommen.

Nur wenn man als Geschädigter nachweisen kann, dass der Nachbar beispielsweise der Erhaltungspflicht des Daches oder des Baumes nicht nachgekommen ist, ist der Nachbar haftbar und der Schaden ist von diesem zu zahlen. Die Schwierigkeit dabei ist aber, dass man als Geschädigter den Beweis erbringen muss, dass der Besitzer der Erhaltungspflicht nicht nachgekommen ist.

Wie kann man sich absichern?

Nebst einem guten Versicherungsschutz bieten einige Versicherer – auch im Interesse der Versicherungsgemeinschaft – Sturmwarnungen per SMS an. So kann man z.B. noch Gartengeräte, Pflanzen oder Gartenmöbel verstauen bzw. sichern, das Auto in eine Garage stellen, und weitere Maßnahmen treffen.

Wenn Sie einen solchen Service noch nicht nutzen können sie uns gerne per Mail kontaktieren – wir kümmern uns dann darum.